Stress bei der HU Prüfung der Bremse
2022-06 neue Bremsscheibe hinten W

Konstruktionsbedingt wirkt die Handbremse auf beide Seiten gleichmäßig. Die Einstellung wird durch eines der grossen Löcher vorgenommen, wobei ein kleines Zahnrad so lange gedreht wird, bis die Bremsbacken fest am Trommelinneren anliegen. Dann werden 5 Zähne zurückgedreht.

Die Kombination Bremsscheibe für die Betriebsbremse ( Hut Krempe ) und Trommelbremse im “Hut - Zylinder” hat den Nachteil, dass bauartbedingt die Backenbremsanlage klein sein muss und nur zum sicheren Festhalten des Fahrzeugs geeignet und zugelassen ist.

 Richtig Stress gab es dann bei der Hauptuntersuchung.

Das Bremssystem ist ja als Hutbremse bzw. Hutbackenbremse bekannt, warum sieht man auf dem Foto.

Angeblich wäre die Wirkung nicht ausreichend.

Als weiteren Beweis schreibt der Prüfer eine Bremsleistung von 180 daN links und 250 daN rechts in den Prüfbericht.

Also in die Werkstatt, dort auf den Bremsenprüfstand und die Anzeige zeigte 250 daN / 250 dnA und die Aussage der Werkstatt, Feststellbremse ist in Ordnung, keine Mängel.

Zurück bei der DEKRA Bochum eine erneuerter Bremsaufnahme bringt nun die Werte 230 daN links / 250 dnA rechts.

Angeblich sei das viel zu wenig, der Prüfingenieur tippt wild auf seinen Taschenrechner und will wesentlich höhere Werte sehen.

Ich sagte ihm, dass die Werkstatt darauf hinweist, dass die kleine Backenbremsanlage eine reine Feststellbremse sei, die nur im Stillstand betätigt werden darf.

So steht es auch ausdrücklich in der Bedienungsanleitung!

Anders gesagt, das was er auf dem Rollenprüfstand macht sei unzulässig, die Werkstatt ( ich sagte ihm welche Werkstatt und welcher Mitarbeiter ) sagt ausdrücklich die Backenbremse könne ( auseinanderfliegen ) auf dem Rollenprüfstand.

 

Die DEKRA Mitarbeiter rechnen das die Feststellbremse mindestens 16 % der zGM ( zulässigen Gesamtmasse ) des Fahrzeugs haben müsse. Bei 4250 kg also 680 kg bzw dnA auf beiden Seiten, also 340 dnA je Rad.

Die Werkstatt sagt, dass die FBA ( Feststellbremsanlage )  gemäß 6.2.1.3 Feststellbremsanlagen ( Text darauf kopier ):

Es muss die nach Anlage 1 für Feststellbremsanlagen angegebene Mindestabbremsung oder die Blockiergrenze erreicht werden. oder

Die Festhaltewirkung kann auch auf einer entsprechenden Gefällestrecke oder durch Messung der Zugkraft bei einem Zugversuch geprüft werden (gilt nicht für Feststellbremsanlagen, die als HBA ( Hilfsbremsanlagen ) ausgeführt sind); dies muss im HU-Untersuchungsbericht entsprechend dokumentiert und begründet werden.

Wesentliche Änderungen der überarbeiteten Richtlinie gegenüber dem bisherigen Stand sind:

der grundsätzliche Entfall der bisherigen Hochrechnung für die Ermittlung der Abbremswirkung bei der Durchführung der HU auf Bremsprüfständen bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung ab dem 28. Juli 2010,

So wie ich es verstanden habe, will man für die Veränderung der Fahrzeuge Rechnung tragen, die vier Scheibenbremsen und nur eine kleine Backenbremse als Feststellbremse haben.